Der rasante technische Fortschritt stellt wachsende Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit im Berufsalltag. Defekte Maschinen, unzureichende Arbeitsausrüstung oder ungewollt leichtsinniges Verhalten am Arbeitsplatz können böse gesundheitliche, finanzielle sowie strafrechtliche Folgen haben.

Überall dort, wo die Gesundheit Ihres Personals in Gefahr ist, bin ich der richtige Ansprechpartner. Als erfahrener Praktiker erkenne ich bei Betriebsbegehungen selbst versteckte Gefahrenquellen und bieten Ihnen hierfür Lösungsmöglichkeiten.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu bestellen.

In einer qualifizierten Erstaufnahme stellen wir gemeinsam fest, welche Maßnahmen und Prozesse umgesetzt werden müssen, um in Ihrem Unternehmen nachhaltig den Arbeits- und Brandschutz zu verbessern. Dabei helfe ich Ihnen aus der jahrelangen Erfahrung mit zahlreichen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen aktiv dabei mit, diese kostenschonend und rasch umzusetzen. Dabei bin ich flexibel in der Leistungserbringung und ergänze beispielsweise auch vorhandene oder in Ausbildung befindliche Mitarbeiter des Hauses temporär oder dauerhaft mit zusätzlichen Ressourcen.

Leistungen:

  • Beratung Ihres Unternehmens in allen Belangen der Arbeitssicherheit
  • Bestellung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • Aufbau einer effektiven und praktikablen Arbeitsschutzorganisation, die den Bedürfnissen ihres Unternehmens gerecht wird
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen mit entsprechender Ergebnisdokumentation
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
  • Durchführung und Dokumentation von Begehungen
  • Durchführung von Unfall- und Vorfallanalysen
  • Durchführung von Lärmmessungen
  • Durchführung von Lichtmessungen
  • Erstellen von Maschinenbetriebsanweisungen
  • Erstellen von Gefahrstoffbetriebsanweisungen
  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • sowie alle weiteren im Bereich Arbeitsschutz notwendigen Dienstleitungen